Der Umfang der Jahresabschlussarbeiten
und der Auswertungen wird mit Ihnen unter Berück-
sichtigung Ihrer Gesellschaftsform abgestimmt.
Insbesondere ob der Jahresabschluss mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilung
erstellt werden soll.
Dabei beachten wir die handels- und steuerrechtlichen
Bilanzierungsvorschriften sowie den Gesellschaftsvertrag.
Der Umfang umfaßt die Erstellung des
Jahresabschlusses und die Beratung bei der Erstellung des
bei Kapitalgesellschaften evtl. notwendigen Anhangs und Lageberichts.
Außerdem erstellen wir Ihnen bei Bedarf
Unterlagen für Ihre Kreditinstitute, um Ihnen bei der
Erfüllung der Vorschriften des § 18 KWG zu helfen.
Umfangreiche Analysen werden ebenfalls bei
Bedarf erstellt.
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