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Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach von uns oder von Ihnen erstellten Finanzbuchhaltungen.

Dabei spielt es keine Rolle,ob Sie eine Einnahmen- Überschuss-Rechnung oder einen Jahresabschluß er-
stellen müssen.

Wir erstellen Jahresabschlüsse für alle Gesellschafts-
formen, seien es Abschlüsse für Einzelkaufleute, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.


Der Umfang der Jahresabschlussarbeiten und der Auswertungen wird mit Ihnen unter Berück-
sichtigung Ihrer Gesellschaftsform abgestimmt.

Insbesondere ob der Jahresabschluss mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilung erstellt werden soll.

Dabei beachten wir die handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften sowie den Gesellschaftsvertrag.

Der Umfang umfaßt die Erstellung des Jahresabschlusses und die Beratung bei der Erstellung des
bei Kapitalgesellschaften evtl. notwendigen Anhangs und Lageberichts.

Außerdem erstellen wir Ihnen bei Bedarf Unterlagen für Ihre Kreditinstitute, um Ihnen bei der Erfüllung der Vorschriften des § 18 KWG zu helfen.

Umfangreiche Analysen werden ebenfalls bei Bedarf erstellt.




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